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VG Würzburg: Zuwendung nach BRF, Absenkung der Förderquote, teilweise Rückforderung einer Zuwendung, Nichterreichen des Arbeitsplatzziels im Zeitraum der fünfjährigen Bindungsfrist, Nichtbeachtung von Auflagen und Mitwirkungspflichten, besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (BNZW), atypischer Fall, fehlerfreie Ausübung des Widerrufsermessens, Regelfall des Widerrufs wegen Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung
Urteil vom 14.10.2024 – W 8 K 23.488